Wie funktionieren die Drohnen-Klassen (C0 bis C4)?
Seit der EU-Drohnenverordnung müssen neue Drohnen eine CE-Klassen-Kennzeichnung (C0 bis C6) aufweisen. Diese Klassifizierung bestimmt maßgeblich, wo und wie nahe an unbeteiligten Personen Sie fliegen dürfen.
Die Drohnenkategorie OPEN (Offen) unterteilt sich in drei Unterkategorien: A1, A2 und A3. In der gesamten OPEN-Kategorie darf nur in Sichtweite und bis maximal 120 Meter über Grund (AGL) geflogen werden.
Die Unterkategorien (A1, A2, A3) im Überblick:
- A1 (Leichte Drohnen): Flug „nah am Menschen“ möglich, Überflug über unbeteiligte Personen sollte vermieden werden, ist aber nicht strikt verboten. Kein Flug über Menschenansammlungen!
- A2 (Mittlere Drohnen): Flug in sicherem Abstand zu unbeteiligten Personen (mindestens 30 Meter, bzw. 5 Meter im Low-Speed-Modus). Achtung: Erfordert das große Fernpilotenzeugnis (A2-Schein)!
- A3 (Schwere/Große Drohnen): Flug nur weit entfernt von Menschen (mind. 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten).
Welche Drohne gehört wohin?
Die CE-Kennzeichnung auf Ihrer Drohne entscheidet über die Unterkategorie:
- Klasse C0 & C1: Dürfen in A1 betrieben werden.
- Klasse C2: Darf in A2 betrieben werden (mit A2-Schein) oder in A3.
- Klasse C3 & C4: Dürfen nur in A3 betrieben werden.
Detail-Anforderungen der Klassen
Klasse C0 (unter 250g Startgewicht)
- Maximal 19 m/s Geschwindigkeit.
- Keine scharfen Kanten.
- Keine elektronische ID (Remote ID) erforderlich.
- Ideal für Einsteiger (z. B. DJI Mini 4 Pro, Mini 3).
Klasse C1 (unter 900g Startgewicht)
- Maximal 19 m/s Geschwindigkeit.
- Muss über ein System zur Fernidentifizierung (Remote ID) verfügen (Sendung der Betreibernummer).
- Muss eine automatische Flugbeschränkungsüberwachung (Geo-Awareness) haben.
- Notfallprozedur (z. B. Return-to-Home) erforderlich.
Klasse C2 (unter 4kg Startgewicht)
- Verfügt über einen Low-Speed-Modus (max. 3 m/s), der manuell zuschaltbar ist (für Flüge bis 5m an Personen heran).
- Remote ID und Geo-Awareness sind verpflichtend.
- Wichtig: Für den Betrieb im A2-Bereich (nahe an Menschen) ist das A2-Fernpilotenzeugnis Pflicht.
Klasse C3 (unter 25kg Startgewicht)
- Typische „schwere“ Kameradrohnen oder industrielle Plattformen.
- Remote ID und Geo-Awareness verpflichtend.
- Darf nur in der Kategorie A3 (weit weg von Menschen/Bebauung) geflogen werden.
Klasse C4 (Modellflug & FPV)
- Fokus auf Modellbau und FPV-Racer (ohne autonome Flugmodi).
- Keine automatische Stabilisierung erforderlich.
- Darf nur in der Kategorie A3 betrieben werden.
Was gilt für „alte“ Drohnen ohne CE-Kennzeichnung? (Bestandsdrohnen)
Für Drohnen, die vor der Kennzeichnungspflicht auf den Markt kamen und kein C-Label (C0-C4) besitzen, gelten seit dem 01.01.2024 dauerhaft folgende Regeln:
- Drohnen unter 250 Gramm (z. B. DJI Mini 2, Mavic Mini):
Dürfen weiterhin in der Unterkategorie A1 geflogen werden (wie C0). - Drohnen über 250 Gramm (z. B. DJI Mavic 2 Pro, Phantom 4, Air 2S ohne Label):
Diese fallen unwiderruflich in die Unterkategorie A3. Das bedeutet: Sie müssen mind. 150m Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten halten. Ein Flug in der Nähe von unbeteiligten Personen (A1/A2) ist mit diesen „alten“ Geräten nicht mehr erlaubt!
Beispiele zur Klassifizierung beliebter Modelle:
- DJI Mini 2 / Mini SE: Bestandsdrohne <250g -> Kategorie A1.
- DJI Mini 3 Pro / Mini 4 Pro: Besitzen meist C0-Label -> Kategorie A1.
- DJI Air 2S: Ohne nachträgliche Zertifizierung -> Bestandsdrohne >250g -> Kategorie A3. (Einige können per Firmware-Update C1-zertifiziert werden, dann A1).
- DJI Mavic 3 (Serie): Besitzt C1-Label -> Kategorie A1.
- Eigenbau FPV-Drohnen: Gelten meist als C4 oder Eigenbau -> Kategorie A3 (Spotter erforderlich!).
Versicherungspflicht für alle Klassen
Unabhängig von der Klasse (C0 bis C4) oder dem Alter der Drohne gilt in Österreich: Jede Drohne mit Kamera oder über 250g Gewicht benötigt eine gesetzlich konforme Luftfahrt-Haftpflichtversicherung.
Die DMO bietet einen pauschalen Tarif, der für alle Kategorien (A1, A2, A3) und alle Gewichtsklassen (bis max. Abfluggewicht lt. Tarif) gilt. Sie müssen bei einem Wechsel von einer C0-Drohne auf eine C2-Drohne den Vertrag nicht ändern.