Drohnen Klassen für Österreich ✈️ [C0 C1 C2 C3 C4]

Wie funktionieren die Drohnen-Klassen (C0 bis C4)?

Seit der EU-Drohnenverordnung müssen neue Drohnen eine CE-Klassen-Kennzeichnung (C0 bis C6) aufweisen. Diese Klassifizierung bestimmt maßgeblich, wo und wie nahe an unbeteiligten Personen Sie fliegen dürfen.

Die Drohnenkategorie OPEN (Offen) unterteilt sich in drei Unterkategorien: A1, A2 und A3. In der gesamten OPEN-Kategorie darf nur in Sichtweite und bis maximal 120 Meter über Grund (AGL) geflogen werden.

Die Unterkategorien (A1, A2, A3) im Überblick:

  • A1 (Leichte Drohnen): Flug „nah am Menschen“ möglich, Überflug über unbeteiligte Personen sollte vermieden werden, ist aber nicht strikt verboten. Kein Flug über Menschenansammlungen!
  • A2 (Mittlere Drohnen): Flug in sicherem Abstand zu unbeteiligten Personen (mindestens 30 Meter, bzw. 5 Meter im Low-Speed-Modus). Achtung: Erfordert das große Fernpilotenzeugnis (A2-Schein)!
  • A3 (Schwere/Große Drohnen): Flug nur weit entfernt von Menschen (mind. 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten).

Welche Drohne gehört wohin?

Die CE-Kennzeichnung auf Ihrer Drohne entscheidet über die Unterkategorie:

  • Klasse C0 & C1: Dürfen in A1 betrieben werden.
  • Klasse C2: Darf in A2 betrieben werden (mit A2-Schein) oder in A3.
  • Klasse C3 & C4: Dürfen nur in A3 betrieben werden.

Detail-Anforderungen der Klassen

Klasse C0 (unter 250g Startgewicht)

  • Maximal 19 m/s Geschwindigkeit.
  • Keine scharfen Kanten.
  • Keine elektronische ID (Remote ID) erforderlich.
  • Ideal für Einsteiger (z. B. DJI Mini 4 Pro, Mini 3).

Klasse C1 (unter 900g Startgewicht)

  • Maximal 19 m/s Geschwindigkeit.
  • Muss über ein System zur Fernidentifizierung (Remote ID) verfügen (Sendung der Betreibernummer).
  • Muss eine automatische Flugbeschränkungsüberwachung (Geo-Awareness) haben.
  • Notfallprozedur (z. B. Return-to-Home) erforderlich.

Klasse C2 (unter 4kg Startgewicht)

  • Verfügt über einen Low-Speed-Modus (max. 3 m/s), der manuell zuschaltbar ist (für Flüge bis 5m an Personen heran).
  • Remote ID und Geo-Awareness sind verpflichtend.
  • Wichtig: Für den Betrieb im A2-Bereich (nahe an Menschen) ist das A2-Fernpilotenzeugnis Pflicht.

Klasse C3 (unter 25kg Startgewicht)

  • Typische „schwere“ Kameradrohnen oder industrielle Plattformen.
  • Remote ID und Geo-Awareness verpflichtend.
  • Darf nur in der Kategorie A3 (weit weg von Menschen/Bebauung) geflogen werden.

Klasse C4 (Modellflug & FPV)

  • Fokus auf Modellbau und FPV-Racer (ohne autonome Flugmodi).
  • Keine automatische Stabilisierung erforderlich.
  • Darf nur in der Kategorie A3 betrieben werden.

Was gilt für „alte“ Drohnen ohne CE-Kennzeichnung? (Bestandsdrohnen)

Für Drohnen, die vor der Kennzeichnungspflicht auf den Markt kamen und kein C-Label (C0-C4) besitzen, gelten seit dem 01.01.2024 dauerhaft folgende Regeln:

  • Drohnen unter 250 Gramm (z. B. DJI Mini 2, Mavic Mini):
    Dürfen weiterhin in der Unterkategorie A1 geflogen werden (wie C0).
  • Drohnen über 250 Gramm (z. B. DJI Mavic 2 Pro, Phantom 4, Air 2S ohne Label):
    Diese fallen unwiderruflich in die Unterkategorie A3. Das bedeutet: Sie müssen mind. 150m Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten halten. Ein Flug in der Nähe von unbeteiligten Personen (A1/A2) ist mit diesen „alten“ Geräten nicht mehr erlaubt!

Beispiele zur Klassifizierung beliebter Modelle:

  • DJI Mini 2 / Mini SE: Bestandsdrohne <250g -> Kategorie A1.
  • DJI Mini 3 Pro / Mini 4 Pro: Besitzen meist C0-Label -> Kategorie A1.
  • DJI Air 2S: Ohne nachträgliche Zertifizierung -> Bestandsdrohne >250g -> Kategorie A3. (Einige können per Firmware-Update C1-zertifiziert werden, dann A1).
  • DJI Mavic 3 (Serie): Besitzt C1-Label -> Kategorie A1.
  • Eigenbau FPV-Drohnen: Gelten meist als C4 oder Eigenbau -> Kategorie A3 (Spotter erforderlich!).

Versicherungspflicht für alle Klassen

Unabhängig von der Klasse (C0 bis C4) oder dem Alter der Drohne gilt in Österreich: Jede Drohne mit Kamera oder über 250g Gewicht benötigt eine gesetzlich konforme Luftfahrt-Haftpflichtversicherung.

Unsere Empfehlung für alle Drohnen-Klassen:
Die DMO bietet einen pauschalen Tarif, der für alle Kategorien (A1, A2, A3) und alle Gewichtsklassen (bis max. Abfluggewicht lt. Tarif) gilt. Sie müssen bei einem Wechsel von einer C0-Drohne auf eine C2-Drohne den Vertrag nicht ändern.


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