Auswirkungen der EU-Drohnenverordnung auf Drohnen-Gesetze in Österreich
Die EU-Drohnenverordnung regelt den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in der gesamten Europäischen Union einheitlich. Sie ist seit dem 31. Dezember 2020 anwendbar. Dennoch haben die Mitgliedsstaaten Spielraum für nationale Geozonen. In Österreich legt die Austro Control fest, wo geflogen werden darf (z. B. Flugverbotszonen nahe Flughäfen). Diese geografischen Zonen sind in der offiziellen App „Dronespace“ oder der Web-Version einsehbar.
Muss ich meine Drohne registrieren?
Ja, in den meisten Fällen. Seit dem 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für Betreiber von Drohnen, wenn:
- die Drohne ein Gewicht von 250 Gramm oder mehr hat, ODER
- die Drohne unter 250 Gramm wiegt, aber mit einem Sensor zur Erfassung personenenbezogener Daten (z. B. Kamera) ausgestattet ist (sofern es sich nicht um Spielzeug nach EU-Richtlinie handelt).
Jeder Betreiber muss sich einmalig registrieren (nicht jede einzelne Drohne, außer in der zertifizierten Kategorie). Nach der Registrierung erhalten Sie eine amtliche Registrierungsnummer, die auf allen von Ihnen betriebenen Drohnen sichtbar angebracht werden muss.
Muss ich einen Drohnenführerschein vorweisen?
Für den Betrieb von Drohnen in der „Open“-Kategorie (ab 250 Gramm) ist ein Kompetenznachweis erforderlich.
- Kleiner Drohnenführerschein (A1/A3): Dieser ist für Drohnen ab 250g verpflichtend. Es handelt sich um ein Online-Training mit anschließender Multiple-Choice-Prüfung (40 Fragen) auf dronespace.at. Der Nachweis ist kostenlos.
- Großer Drohnenführerschein (A2): Für Flüge näher an unbeteiligten Personen (in der Unterkategorie A2) ist zusätzlich ein theoretisches Prüfungszeugnis erforderlich.
Der entsprechende Nachweis muss bei jedem Flug (digital oder ausgedruckt) mitgeführt werden.
Welche Drohnen kann ich in Österreich ohne spezielle Bewilligung fliegen?
Die meisten Hobby- und Gewerbepiloten fliegen in der Kategorie „Open“. Diese erfordert keine gesonderte Betriebsbewilligung durch die Austro Control, sofern folgende Regeln eingehalten werden:
- Die Drohne wiegt weniger als 25 kg.
- Der Flug findet in direkter Sichtverbindung (VLOS) statt.
- Die Flughöhe beträgt maximal 120 Meter über Grund.
- Es werden keine Menschenansammlungen überflogen.
Wann brauche ich vor dem Flug eine behördliche Bewilligung?
Sobald Sie die Grenzen der „Open“-Kategorie überschreiten (z. B. Flüge außerhalb der Sichtweite, schwerere Drohnen nah an Menschen), fällt der Betrieb in die Kategorie „Specific“. Hierfür ist eine Betriebsbewilligung der Austro Control oder eine Erklärung entsprechend eines Standardszenarios (STS) erforderlich.
Wo darf ich meine Drohne in Österreich fliegen?
Prüfen Sie vor jedem Flug die Dronespace App der Austro Control oder die ÖAMTC Drohnen-App. Diese zeigen Flugbeschränkungsgebiete an.
Innerhalb der „Open“-Kategorie gelten je nach Drohnenklasse und Gewicht unterschiedliche Abstände zu unbeteiligten Personen:
- A1 (z.B. Drohnen < 900g / C0, C1): Flüge in der Nähe von unbeteiligten Personen sind erlaubt, Überflug sollte vermieden werden.
- A2 (z.B. Drohnen < 4kg / C2): Flüge in sicherem Abstand zu Personen (mindestens 30 Meter, im Langsam-Modus bis 5 Meter). Erfordert A2-Zeugnis!
- A3 (z.B. Drohnen < 25kg / C3, C4): Flüge nur weit entfernt von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten (mind. 150 Meter Abstand).
Gibt es in Österreich eine Drohnen-Kennzeichnungspflicht?
Ja. Nach erfolgreicher Registrierung als Betreiber erhalten Sie eine eindeutige Registrierungsnummer (z. B. AUT…). Diese Nummer muss auf jeder Drohne, die Sie betreiben, gut lesbar angebracht werden.
Ist eine Drohnen-Versicherung Pflicht?
Ja, absolut. Für die Registrierung als Betreiber bei der Austro Control ist die Angabe der Polizzennummer und des Versicherers zwingend erforderlich. Das österreichische Luftfahrtgesetz verlangt eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung mit Gefährdungshaftung und einer Mindestdeckung von 750.000 SZR (ca. 1 Mio. Euro). Eine einfache Privathaftpflicht reicht hierfür meist nicht aus.
Wie hoch darf ich die Drohne fliegen?
In der „Open“-Kategorie gilt eine absolute Obergrenze von 120 Metern über dem Erdboden (AGL – Above Ground Level).
Gibt es ein Mindestalter?
- Registrierung als Betreiber: Mindestens 18 Jahre. (Jüngere Piloten müssen über einen erwachsenen Betreiber, z. B. Eltern, versichert und registriert sein).
- Mindestalter für Piloten: In der „Open“-Kategorie darf man in Österreich ab 16 Jahren eigenverantwortlich fliegen (sofern der Kompetenznachweis vorhanden ist). Unter Aufsicht eines qualifizierten Piloten ist dies auch früher möglich.