Welche Schadenarten versichert eine Drohnen Haftpflicht?

Checkliste: Welche Schäden muss eine Drohnenversicherung decken?

Sie wollen wissen, ob Ihr aktueller Tarif wirklich schützt oder ob Sie unterversichert sind? Eine gesetzeskonforme Drohnen-Haftpflicht in Österreich sollte folgende Schadenarten abdecken:

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Reine Vermögensschäden
  • Privatsphären-Verletzung
  • Gefährdungshaftung (Gesetzliches Muss!)

1. Was ist ein Sachschaden?

Ein Sachschaden liegt vor, wenn das Eigentum Dritter beschädigt oder zerstört wird.

Beispiel: Aufgrund eines Steuerfehlers oder einer Windböe kracht Ihre Drohne in die Windschutzscheibe eines parkenden Autos oder beschädigt das Dach eines Wohnhauses.

2. Was ist ein Personenschaden?

Ein Personenschaden ist die schwerwiegendste Schadensart. Er liegt vor, wenn Menschen durch den Betrieb der Drohne verletzt werden oder zu Tode kommen. Die Kosten (Heilung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Rente) können hierbei in die Millionen gehen.

Beispiel: Eine Drohne stürzt über einer Menschenmenge ab und trifft einen Passanten am Kopf, der daraufhin medizinische Versorgung benötigt.

3. Was ist ein reiner Vermögensschaden?

Ein reiner Vermögensschaden ist ein finanzieller Verlust eines Dritten, der nicht als Folge eines Sach- oder Personenschadens entstanden ist.

Beispiel (Rein): Ihre Drohne fliegt über einen Flughafen. Es geht nichts kaputt, aber der Flugverkehr muss aus Sicherheitsgründen für 30 Minuten gesperrt werden. Die Airlines fordern Schadenersatz für die Verspätungen. Hier ist nichts „kaputt“ gegangen (kein Sachschaden), aber es ist ein riesiger finanzieller Schaden entstanden.

Abgrenzung zum „unechten“ Vermögensschaden (Ausfallschaden): Fliegt die Drohne in einen Strommast (Sachschaden) und legt dadurch eine Fabrik lahm (Produktionsausfall), ist dies ein Folgeschaden aus einem Sachschaden. Gute Versicherungen decken beides ab.

4. Was ist eine Verletzung der Privatsphäre?

Hierbei handelt es sich um immaterielle Schäden. Durch die Kamera der Drohne können Persönlichkeitsrechte verletzt werden, auch wenn die Drohne niemanden berührt.

Beispiel: Sie filmen versehentlich in den Garten oder das Schlafzimmer eines Nachbarn. Dieser klagt auf Unterlassung und Schadenersatz wegen Verletzung seiner Privatsphäre.

5. Was ist die Gefährdungshaftung? (Wichtigster Punkt!)

Die Gefährdungshaftung ist im österreichischen Luftfahrtgesetz (§ 148 LFG) verankert. Sie besagt, dass der Halter einer Drohne für Schäden haftet, auch wenn ihn kein Verschulden trifft.

Der Unterschied zur Privathaftpflicht: Eine normale Privathaftpflicht zahlt meist nur bei Verschulden (Fahrlässigkeit).

Beispiel: Eine technisch einwandfreie Drohne wird von einer plötzlichen, unvorhersehbaren Windböe erfasst und gegen ein Auto geschleudert.

Folge: Da Sie als Pilot nichts „falsch“ gemacht haben (höhere Gewalt), würde eine normale Haftpflicht oft die Zahlung verweigern. Aufgrund der Gefährdungshaftung müssen Sie als Halter aber trotzdem zahlen. Eine echte Luftfahrthaftpflichtversicherung deckt genau dieses Risiko ab.


Vergleich: Privathaftpflicht (PHV) vs. Echte Luftfahrthaftpflicht

Viele Piloten glauben irrtümlich, ihre normale Haushaltsversicherung würde reichen. Hier der direkte Vergleich der Leistungsfähigkeit in Österreich:

SchadenartPrivathaftpflicht (mit Einschluss)Echte Luftfahrthaftpflicht (z.B. DMO)
SachschadenJaJa
PersonenschadenJaJa
Gefährdungshaftung (Windstoß, Defekt)Meist Nein (nur Verschulden)Ja (Gesetzlich Pflicht)
Reiner VermögensschadenSelten / EingeschränktJa (oft bis zur Deckungssumme)
750.000 SZR Bestätigung (für Austro Control)Nein (oft nicht verfügbar)Ja (Standard)
Privatsphären-VerletzungNeinTarifabhängig (oft enthalten/optional)

* Hinweis: Versicherungsbedingungen können je nach Anbieter variieren. Prüfen Sie immer das Kleingedruckte. Die Tabelle stellt den marktüblichen Standard dar.

Unser Fazit

Für den legalen und sicheren Betrieb in Österreich ist eine spezialisierte Luftfahrthaftpflichtversicherung aufgrund der Gefährdungshaftung und der SZR-Bestätigung quasi alternativlos.