Sachschäden und Haftung bei der Drohnen Haftpflicht

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🇦🇹 Wichtig für Österreich:

Für die Registrierung auf dronespace.at benötigen Sie zwingend eine Versicherungsbestätigung über 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte). Viele deutsche Anbieter stellen diese NICHT aus!

Sachschäden im Zusammenhang mit der Drohnenversicherung in Österreich beziehen sich auf Schäden an materiellen Objekten, die durch den Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeugs (UAS) verursacht werden. Diese Schäden können an Fahrzeugen, Gebäuden, Solaranlagen oder anderen Gegenständen entstehen. Da Drohnen auch im privaten Bereich immer häufiger eingesetzt werden, steigen die Fälle von Sachschäden, was die Wichtigkeit einer LFG-konformen Versicherung unterstreicht.

Warum sind Sachschäden in Österreich besonders relevant?

In Österreich können Sachschäden durch Drohnen schnell hohe Kosten verursachen. Ein typisches Szenario ist der Absturz einer Drohne auf ein geparktes Auto oder in eine Photovoltaikanlage. Eine spezifische Drohnen-Luftfahrzeughaftpflichtversicherung ist daher unerlässlich. Herkömmliche Privathaftpflichtversicherungen decken das Risiko der sogenannten „Gefährdungshaftung“ für Luftfahrzeuge oft nicht oder nur unzureichend ab.

Die gesetzliche Verpflichtung nach LFG § 148

In Österreich ist es gemäß Luftfahrtgesetz (LFG) verpflichtend, eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abzuschließen, sofern die Drohne (unabhängig vom Gewicht) über einen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten (z. B. Kamera) verfügt.

Wichtig zur Deckungssumme: Das Gesetz fordert keine Euro-Summe, sondern eine Mindestdeckung von 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte). Das entspricht aktuell ca. 1 Million Euro. Achten Sie darauf, dass Ihre Polizze diesen Wert explizit in SZR ausweist, da die Austro Control dies bei der Registrierung prüfen kann.

Unsere Empfehlung für Österreich: DMO

Für österreichische Drohnenbetreiber empfehlen wir die Tarife der Deutschen Modellsport Organisation (DMO). Diese bieten die entscheidende Bestätigung über 750.000 SZR für die Austro Control und gelten weltweit.

Privat-Tarif

Ab 39,96 € inkl. 11% Vers.Steuer
(Stand: Jänner 2025)

✅ 750.000 SZR Bestätigung
✅ Gefährdungshaftung inkludiert

Zum DMO Privat Tarif →

Gewerbe-Tarif

Für Fotografen & Firmen
Inkl. gewerblicher Nutzung

✅ Austro Control konform
✅ Auch für mehrere Steuerer

Zum DMO Gewerbe Tarif →

Die Rolle der Gefährdungshaftung

In Österreich gilt für Drohnenbetreiber die strenge Gefährdungshaftung. Das bedeutet: Der Halter haftet für Schäden auch dann, wenn ihn gar kein Verschulden trifft (z. B. bei einer technischen Störung oder Windböe). Eine einfache Haftpflicht, die nur bei „Verschulden“ zahlt, reicht hier nicht aus. Die DMO-Tarife decken diese Gefährdungshaftung ab.

Personenbezogen vs. Gerätebezogen: Was gilt?

Es gibt am Markt zwei Versicherungsmodelle:

  • Gerätebezogen: Die Seriennummer der Drohne steht in der Polizze (ähnlich wie beim KFZ).
  • Personenbezogen: Der Betreiber ist versichert, egal welche Drohne er fliegt.

Die DMO nutzt den modernen personenbezogenen Ansatz. Dies bietet Ihnen Flexibilität, wenn Sie mehrere Drohnen besitzen oder das Modell wechseln. Laut Auskunft des Anbieters wird diese Form von der Austro Control für die Registrierung anerkannt, sofern die SZR-Deckung bestätigt wird.

Kaskoversicherung: Schutz für das eigene Gerät

Neben der gesetzlichen Haftpflicht (Schutz Dritter) gibt es die Möglichkeit einer Kaskoversicherung. Diese deckt Schäden am eigenen Gerät ab, etwa durch Absturz, Bedienfehler oder (je nach Tarif) Diebstahl. Dies ist besonders für teure Drohnen (z. B. DJI Mavic 3 Cine oder Inspire) empfehlenswert.

Checkliste: Darauf müssen Sie achten

Bei der Wahl der Drohnenversicherung in Österreich sollten folgende Faktoren geprüft werden:

  • SZR-Deckung: Weist die Polizze die 750.000 SZR explizit aus? (Essentiell für die Registrierung!)
  • Versicherungsgebiet: Gilt der Schutz weltweit oder nur in Europa?
  • Geozonen: Klären Sie, ob Flüge in speziellen Zonen (in AT oft als LO-R gekennzeichnet) versichert sind, sofern eine Bewilligung vorliegt.
  • Selbstbehalt: Die DMO bietet Tarife ohne Selbstbehalt an – das verhindert böse Überraschungen im Schadensfall.
  • Anzahl der Drohnen: Personenbezogene Tarife decken oft alle Drohnen des Betreibers ab, solange immer nur eine gleichzeitig in der Luft ist.

Fazit

Die Drohnen-Haftpflichtversicherung ist in Österreich eine strikte gesetzliche Anforderung (§ 148 LFG). Um Probleme bei der Registrierung auf dronespace.at zu vermeiden, sollten Sie zwingend auf die SZR-Bestätigung achten. Mit Anbietern wie der DMO sind Sie hier auf der sicheren Seite und erfüllen die österreichischen Standards.

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