Was ist ein Risikoträger in der Drohnenversicherung?
Der Begriff Risikoträger bezeichnet das Versicherungsunternehmen, das im Hintergrund steht und im Schadensfall die finanzielle Haftung übernimmt (z. B. Allianz, R+V, HDI).
Oft schließen Drohnenpiloten ihren Vertrag nicht direkt beim Risikoträger ab, sondern über spezialisierte Deckungskonzepte von Agenturen oder Vereinen (wie der DMO). Der Risikoträger garantiert dabei die Solvenz und die Auszahlung im Ernstfall.
Die Rechtslage in Österreich: Was muss die Versicherung können?
Damit ein Risikoträger bzw. ein Tarif in Österreich den gesetzlichen Vorgaben entspricht, müssen die Kriterien des Luftfahrtgesetzes (LFG) erfüllt sein:
- Gefährdungshaftung (Pflicht): Die Polizze muss Schäden abdecken, auch wenn den Piloten kein Verschulden trifft (z. B. technischer Defekt oder Windböe).
- Mindestdeckungssumme: Der Risikoträger muss eine Deckung von mindestens 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR) (ca. 1 Mio. Euro) garantieren.
- Versicherungsbestätigung (§ 148 LFG): Für die Registrierung bei der Austro Control wird eine formelle Bestätigung benötigt, die diese Deckungssummen nachweist.
Am Markt existieren derzeit zwei unterschiedliche Ansätze, wie diese Versicherungsbestätigung ausgestellt wird:
- Gerätebezogen (Klassisch): Viele österreichische Anbieter nennen die konkrete Seriennummer der Drohne in der Polizze.
- Personenbezogen (z. B. DMO): Hier wird der Betreiber (Halter) versichert. Die Versicherungsbestätigung der DMO wird laut Anbieterangaben so ausgestellt, dass sie die Anforderungen des § 148 LFG erfüllt und alle Drohnen des Halters (im Rahmen der Bedingungen) einschließt.
Unterschied: Gerätebezogene vs. Personenbezogene Absicherung
1. Das klassische Modell (Gerätebezogen)
Viele traditionelle österreichische Risikoträger versichern das spezifische Gerät.
- Merkmal: Eindeutige Zuordnung des Geräts über die Seriennummer im Vertrag.
- Nachteil: Bei Anschaffung einer neuen Drohne muss der Vertrag oft angepasst oder erweitert werden.
2. Das flexible Modell (Personenbezogen / DMO)
Hier versichert der Risikoträger den Betreiber (Sie als Person).
- Vorteil: Maximale Flexibilität für den Piloten. Sie können Drohnen kaufen und wechseln. Solange die Drohnen unter die Vertragsbedingungen (z. B. Gewichtsgrenze) fallen, besteht Versicherungsschutz.
- Praxis: Dieses Modell ist besonders bei Piloten beliebt, die mehrere Drohnen besitzen oder häufig das Modell wechseln.
Sammelpolicen und Rahmenverträge
Rahmenverträge (Sammelpolicen), wie sie von Modellflugverbänden oder Spezialanbietern genutzt werden, sind ein gängiges Instrument, um günstige Prämien zu ermöglichen. Wichtig für Sie als Endkunde ist, dass Sie eine eigene Versicherungsbestätigung erhalten, die die geforderten 750.000 SZR ausweist.
Die DMO nutzt dieses Modell, um Gruppenrabatte an die Mitglieder weiterzugeben und gleichzeitig den gesetzlich geforderten Nachweis zu liefern.
Konsequenzen bei fehlender Deckung
Wer eine Drohne betreibt, ohne dass ein Risikoträger für die gesetzliche Haftung einsteht (z. B. durch Nutzung einer ungeeigneten Privathaftpflicht ohne Gefährdungshaftung), begeht eine Verwaltungsübertretung. Die Strafen können bis zu 22.000 Euro betragen.
Achten Sie auf einen Tarif, der Ihnen Flexibilität bietet und die gesetzlichen Bestätigungen liefert.
Fazit
Der Risikoträger ist Ihr finanzieller Rückhalt. Entscheidend ist nicht zwingend, ob die Seriennummer in der Polizze steht, sondern dass die Bestätigung die Anforderungen des LFG (750.000 SZR & Gefährdungshaftung) zweifelsfrei nachweist. Die DMO bietet hierfür eine etablierte Lösung.