Sind Drohnen in der Hausratversicherung?

Kurze Antwort: In Österreich sind Kamera-Drohnen nicht in der normalen Haushaltsversicherung (Privathaftpflicht) mitversichert. Da Drohnen rechtlich als Luftfahrzeuge gelten, schreibt das Gesetz zwingend eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung vor, die auch bei unverschuldeten Abstürzen (Gefährdungshaftung) zahlt.

Drohnen und die „Haushaltsversicherung“: Ein gefährlicher Irrtum

Viele Österreicher glauben, ihre Drohne sei über die bestehende Haushaltsversicherung (die meist eine Privathaftpflicht beinhaltet) geschützt. Das ist in 99% der Fälle falsch.

  • Das Problem: Die Privathaftpflicht deckt in der Regel keine Schäden durch versicherungspflichtige Luftfahrzeuge.
  • Die Ausnahme: Lediglich reine Spielzeuge (unter 250g, ohne Kamera, nach EU-Spielzeugrichtlinie) sind manchmal inkludiert.
  • Die Realität: Sobald Ihre Drohne eine Kamera hat oder schwerer als 250g ist, benötigen Sie eine eigene Polizze gemäß Luftfahrtgesetz (LFG).

Hausrat vs. Haftpflicht: Was ist gedeckt?

Man muss zwischen zwei Risiken unterscheiden:

  1. Der Betrieb (Haftpflicht): Wenn Sie fliegen und jemanden verletzen. Hier steigt die normale Haushaltsversicherung aus. Sie brauchen eine spezielle Drohnen-Haftpflicht.
  2. Der Besitz (Hausrat): Wenn die Drohne bei einem Einbruch aus Ihrer Wohnung gestohlen wird, ist sie oft über die Hausrat-Summe gedeckt (als elektronisches Gerät). Prüfen Sie hierzu Ihre Polizze.

Die gesetzliche Pflicht in Österreich (§ 158 LFG)

Wer in Österreich eine Drohne betreibt, muss eine Versicherung nachweisen, die strenge Kriterien erfüllt. Eine „normale“ Versicherung reicht nicht aus.

⚠️ Die 3 Pflicht-Kriterien für Österreich:

  1. Gefährdungshaftung: Die Versicherung muss zahlen, auch wenn Sie keine Schuld trifft (z. B. Windböe).
  2. 750.000 SZR: Die Deckungssumme muss mind. 750.000 Sonderziehungsrechte betragen (ca. 1 Mio. Euro).
  3. Bestätigung: Sie benötigen einen speziellen Versicherungsnachweis für die Registrierung bei der Austro Control.

Unsere Empfehlung: DMO statt Risiko

Da die Haushaltsversicherung nicht greift, empfehlen wir die Tarife der DMO (Deutsche Modellsport Organisation). Diese sind speziell auf die österreichischen Gesetze abgestimmt und liefern die nötige SZR-Bestätigung.

  • Deckungssumme: Wahlweise 3 Mio. € oder 10 Mio. € (weit über dem gesetzlichen Minimum).
  • Geltungsbereich: Weltweiter Schutz (außer US-Territorien/Kanada auf Anfrage).
  • Flexibilität: Egal ob private oder gewerbliche Nutzung (je nach Tarif).

Welche Strafen drohen bei fehlender Versicherung?

Wer ohne die korrekte Luftfahrt-Haftpflicht fliegt (oder sich fälschlicherweise auf seine Haushaltsversicherung verlässt), begeht eine Verwaltungsübertretung.

  • Bußgelder: Bis zu 22.000 Euro Strafe sind möglich.
  • Privatvermögen in Gefahr: Passiert ein Unfall, haften Sie unbegrenzt mit Ihrem privaten Vermögen. Die Haushaltsversicherung wird die Zahlung ablehnen.

Kaskoversicherung: Sinnvoller Zusatzschutz?

Während die Haftpflicht Pflicht ist, ist die Kasko (Schutz für die Drohne selbst) freiwillig.

Da Drohnen in der Hausratversicherung oft nur gegen Einbruchdiebstahl (daheim) versichert sind, hilft eine spezielle Drohnen-Kasko bei:

  • Absturz durch Bedienfehler (der „Klassiker“),
  • Fly-Away (Verlust),
  • Diebstahl aus dem Auto oder unterwegs.

Hinweis: Die DMO bietet aktuell reine Haftpflicht-Lösungen an. Für Kasko-Schutz sollten Sie spezialisierte Zusatzanbieter prüfen.


Fazit

Verlassen Sie sich in Österreich niemals auf Ihre Haushaltsversicherung, wenn es um das Fliegen von Drohnen geht. Der Gesetzgeber fordert eine spezialisierte Luftfahrt-Haftpflicht mit Gefährdungshaftung. Mit einem Tarif der DMO (ab ca. 40 €/Jahr) schließen Sie diese gefährliche Deckungslücke rechtssicher und günstig.

Stand: 12/2025. Wir erhalten für die Vermittlung eine Provision.