Bei der Wahl einer Drohnenversicherung für Österreich herrscht oft Unsicherheit: Muss die Seriennummer der Drohne zwingend in der Polizze stehen („gerätebezogen“) oder reicht ein personen- bzw. halterbezogener Schutz aus?
Es gibt am Markt derzeit zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen. Wir stellen Ihnen hier beide Positionen transparent vor, damit Sie die für Sie passende Entscheidung treffen können.
1. Die Position der Luftfahrtbehörde (Personenbezogen)
Die Austro Control hat auf Anfrage der Deutschen Modellsport Organisation (DMO) bestätigt, dass für die behördliche Zulassung primär die Deckungssumme (750.000 SZR) entscheidend ist. Das Fehlen spezifischer Gerätedaten im Vertrag ist laut dieser Auskunft kein Hindernis für die Registrierung.
– Auszug: Antwort der Austro Control an DMO (Stand 04.02.2025)
Wer dieser behördlichen Einschätzung folgt, kann den oft flexibleren Tarif der DMO nutzen (alle Drohnen pauschal versichert).
2. Die Position österreichischer Makler (Gerätebezogen)
Einige österreichische Marktteilnehmer vertreten die Auffassung, dass aufgrund versicherungsrechtlicher Normen eine Gerätebezogenheit (Nennung von Modell & Seriennummer in der Polizze) erforderlich sei, um theoretische Deckungslücken vollständig auszuschließen.
Sie möchten auf „Nummer sicher“ gehen?
Wenn Sie die strengstmögliche Auslegung bevorzugen und wünschen, dass Ihre Drohne explizit in der Polizze genannt wird, empfehlen wir den gerätebezogenen Tarif der Ancora Versicherung.
Wir stellen beide Optionen neutral zur Verfügung. Die Tarife der DMO folgen dem personenbezogenen Ansatz (Punkt 1), die Tarife der Ancora folgen dem gerätebezogenen Ansatz (Punkt 2). Für die Vermittlung von Verträgen über die hier bereitgestellten Links erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung (Affiliate/Provision). Dies beeinflusst nicht die dargestellten Fakten zur Rechtslage.