Bei der Wahl einer Drohnenversicherung für Österreich stellt sich oft die Frage: Muss die Seriennummer der Drohne zwingend in der Versicherungspolizze stehen („gerätebezogen“) oder reicht ein personen- bzw. halterbezogener Versicherungsschutz aus?
📋 Position 1: Personenbezogene Versicherung (Luftfahrtrechtliche Sicht)
Die Austro Control als österreichische Luftfahrtbehörde hat auf Anfrage der Deutschen Modellsport Organisation (DMO) eine Stellungnahme abgegeben, wonach aus luftfahrtrechtlicher Sicht primär die Deckungssumme (750.000 SZR) entscheidend ist. Das Fehlen spezifischer Gerätedaten im Versicherungsvertrag sei demnach kein Hindernis für die behördliche Drohnenregistrierung.
Vollständige Stellungnahme der Austro Control:
„Aus luftfahrtrechtlicher Sicht bedarf es seitens der Austro Control als zuständige Luftfahrtbehörde bei der Haftpflichtversicherung keiner spezifischen Gerätedaten im Versicherungsvertrag. […] Dazu gegenteilige Rechtsmeinungen im Internet sind Rechtsinterpretationen Dritter ohne Bestätigung durch die zuständigen Behörden…“
⚠️ Wichtige Einschränkung im selben Schreiben: „Andere versicherungsspezifische Rechtsnormen bleiben davon selbstverständlich unberührt und können gegebenenfalls strengere Anforderungen an den Versicherungsvertrag/die Polizze stellen.“
– Quelle: Schriftliche Auskunft der Austro Control an DMO (Stand: 04.02.2025)
Anbieter mit diesem Ansatz: Die DMO bietet personenbezogene Drohnenversicherungen an, bei denen der Pilot/Halter versichert wird und Gerätedaten nicht in der Polizze erfasst werden.
Vorteil: Flexibilität bei Drohnenwechsel, oft günstiger bei mehreren Drohnen.
Nachteil/Risiko: Rechtliche Unsicherheit aufgrund der versicherungsrechtlichen Fragestellung (VersVG).
⚠️ Wichtiger Hinweis: Die rechtliche Zulässigkeit personenbezogener Drohnenversicherungen in Österreich ist umstritten. Ein Vertragsabschluss erfolgt auf eigenes Risiko. Die versicherungsrechtliche Frage (VersVG) ist nicht abschließend geklärt.
🔒 Position 2: Gerätebezogene Versicherung (Versicherungsrechtliche Sicht)
Zahlreiche österreichische Versicherungsmakler, Rechtsexperten und etablierte Versicherer vertreten die Auffassung, dass aufgrund versicherungsrechtlicher Normen (insbesondere des österreichischen Versicherungsvertragsgesetzes – VersVG) eine gerätebezogene Versicherung erforderlich ist.
Argumentation der Befürworter:
- Eindeutige Identifizierung: Das VersVG verlange die genaue Bezeichnung des versicherten Gegenstands (Modell, Seriennummer).
- Vermeidung von Deckungslücken: Nur bei namentlicher Nennung in der Polizze sei zweifelsfrei klar, welches Gerät versichert ist.
- Rechtssicherheit bei Schadenfall: Bei Schadenregulierung und behördlichen Prüfungen biete die gerätebezogene Polizze maximale Rechtssicherheit.
- Marktstandard in Österreich: Das gerätebezogene Modell ist seit Jahren etabliert und wird von den meisten österreichischen Versicherern praktiziert.
Anbieter mit diesem Ansatz: Die meisten österreichischen Versicherer und Versicherungsmakler bieten gerätebezogene Drohnenversicherungen an, bei denen jede Drohne mit Seriennummer in der Polizze erfasst wird.
Vorteil: Maximale Rechtssicherheit, etablierter Marktstandard, oft mit Zusatzleistungen (Kasko, Privacy Shield).
Nachteil: Höhere Kosten bei mehreren Drohnen, Vertragsänderung bei Gerätewechsel erforderlich.
✅ Sie möchten maximale Rechtssicherheit?
Wenn Sie die rechtlich sicherste Variante wählen möchten und keine Unsicherheiten in Kauf nehmen wollen, empfehlen wir einen gerätebezogenen Tarif. Die Ancora Versicherungsvermittlung bietet solche Tarife an, bei denen Ihre Drohne(n) explizit mit Seriennummer in der Polizze genannt werden.
💡 Zusammenfassung & Entscheidungshilfe
Die Kernfrage: Reicht die luftfahrtrechtliche Zulässigkeit (Position 1: Austro Control) oder sind zusätzlich versicherungsrechtliche Anforderungen zu erfüllen (Position 2: VersVG)?
Die Realität: Diese Frage ist derzeit rechtlich umstritten und nicht abschließend geklärt. Es gibt keine höchstgerichtliche Entscheidung oder eindeutige Behördenklarstellung, die beide Aspekte verbindlich regelt.
| Aspekt | Personenbezogen (DMO) | Gerätebezogen (Ancora u.a.) |
|---|---|---|
| Rechtssicherheit | ⚠️ Umstritten | ✅ Etabliert & sicher |
| Flexibilität | ✅ Hoch (automatisch alle Drohnen) | ➖ Vertragsänderung nötig |
| Kosten (mehrere Drohnen) | ✅ Pauschal günstiger | ➖ Steigt pro Drohne |
| Marktposition AT | ➖ Umstritten | ✅ Standard seit Jahren |
Unsere neutrale Empfehlung:
- Für maximale Rechtssicherheit: Wählen Sie ein gerätebezogenes Modell (Position 2)
- Bei Risikobereitschaft & Kostenorientierung: Informieren Sie sich über personenbezogene Modelle (Position 1), aber seien Sie sich des rechtlichen Risikos bewusst
- Bei Unsicherheit: Konsultieren Sie einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt
Affiliate-Hinweis: Die auf dieser Seite bereitgestellten Links zu DMO und Ancora sind Affiliate-/Partnerlinks. Wir erhalten eine Provision bei Vertragsabschluss über diese Links, was uns hilft, diese Informationen kostenlos bereitzustellen. Der Preis für Sie bleibt dabei gleich. Die DMO-Tarife folgen dem personenbezogenen Ansatz (Position 1), die Ancora-Tarife folgen dem gerätebezogenen Ansatz (Position 2).
Rechtliche Einschränkung: Wir stellen beide Rechtspositionen informativ und neutral dar, ohne eine Empfehlung auszusprechen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die rechtliche Zulässigkeit personenbezogener Drohnenversicherungen in Österreich derzeit umstritten ist und Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Die endgültige rechtliche Beurteilung, welche Position korrekt ist, obliegt Ihrer eigenen Prüfung bzw. einer spezialisierten Rechtsberatung.
Haftungsausschluss: Wir können keine Gewähr für die Rechtssicherheit der dargestellten Versicherungsmodelle übernehmen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Ein Vertragsabschluss erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Bei Unsicherheit empfehlen wir dringend die Konsultation eines auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalts oder die Wahl eines gerätebezogenen Tarifs als risikoärmere Alternative.
Stand der Informationen: Dezember 2025. Rechtslage und Marktentwicklungen können sich ändern.