Drohnenversicherung✈️: Richtige Deckungssumme wählen

Die Deckungssumme einer Drohnenversicherung gibt an, wie viel Geld die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall maximal auszahlen würde. In Österreich gibt es spezifische gesetzliche Bestimmungen, die regeln, welche Mindestdeckungssumme erforderlich ist, um die Schäden, die durch Drohnen verursacht werden können, abzudecken. Diese Mindestbeträge können je nach Art und Nutzung der Drohne sowie der Art der Versicherung variieren, sei es für private oder gewerbliche Zwecke.

Gesetzliche Mindestdeckungssummen in Österreich

Laut österreichischem Luftfahrtgesetz (LFG) sind Drohnenbetreiber verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, deren Mindestdeckungssumme auf dem maximalen Startgewicht der Drohne basiert. Für Drohnen mit einem Startgewicht unter 500 Kilogramm muss eine Mindestdeckung von 750.000 Sonderziehungsrechten (SZR) bestehen. Diese Währungseinheit des Internationalen Währungsfonds (IWF) variiert in ihrem Euro-Wert je nach aktuellem Wechselkurs. Zum Beispiel könnten 750.000 SZR ungefähr 900.000 Euro entsprechen. Es wird empfohlen, mindestens eine Deckungssumme von einer Million Euro zu wählen, um Schwankungen im Wechselkurs abzudecken und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Für schwerere Drohnen steigen die Anforderungen an die Deckungssumme entsprechend, um höhere potenzielle Schäden abzudecken. In der Praxis wiegen die meisten Drohnen jedoch deutlich weniger als 500 Kilogramm, weshalb die Mindestanforderungen von einer Million Euro ausreichend sind.

Verschiedene Arten der Deckung

Drohnenversicherungen bieten in der Regel unterschiedliche Deckungssummen an, die weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Diese können je nach Versicherungsanbieter und Tarif zwischen einer Million und fünfzig Millionen Euro variieren. Höhere Deckungssummen sind besonders für gewerbliche Nutzer empfehlenswert, die Drohnen für Tätigkeiten in risikoreichen Umgebungen oder zu kommerziellen Zwecken verwenden, wie beispielsweise in der Landwirtschaft, im Bauwesen oder bei Filmproduktionen.

Abdeckung von Schäden durch Drohnen

Eine Drohnenversicherung deckt in der Regel folgende Schäden ab:

  • Personenschäden: Verletzungen oder Tod von Personen, die durch den Betrieb der Drohne verursacht wurden.
  • Sachschäden: Beschädigung von Eigentum, wie Gebäude oder Fahrzeuge.
  • Vermögensschäden: Finanzielle Schäden, die nicht direkt mit körperlichen oder sachlichen Schäden verbunden sind, wie etwa entgangener Gewinn.

Einige Versicherungen bieten auch spezifische Zusatzdeckungen an, wie etwa die Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Markenschutzrechten, was besonders für Drohnenpiloten im gewerblichen Bereich von Interesse ist.

Private vs. gewerbliche Drohnenversicherung

Die Entscheidung für eine private oder gewerbliche Drohnenversicherung sollte auf der geplanten Nutzung der Drohne basieren. Private Haftpflichtversicherungen decken in der Regel nur die Nutzung der Drohne zu Freizeitzwecken ab. Gewerbliche Drohnenversicherungen bieten einen breiteren Schutz, einschließlich höherer Deckungssummen und spezifischer Deckungen, die für den kommerziellen Einsatz erforderlich sind. Gewerbliche Nutzer sollten überlegen, eine Versicherung mit einer höheren Deckungssumme zu wählen, insbesondere wenn sie in Bereichen arbeiten, die ein höheres Risiko für größere Schäden darstellen.

Mögliche Deckungslücken und Haftungsfragen

Beim Abschluss einer Drohnenversicherung sollte darauf geachtet werden, dass mögliche Deckungslücken geschlossen sind. Eine wichtige Komponente ist die „Gefährdungshaftung“, die Schäden abdeckt, die ohne Verschulden des Drohnenbetreibers entstehen. Wenn diese nicht ausdrücklich in der Versicherungspolice genannt wird, könnten im Schadensfall Schwierigkeiten auftreten.

In Österreich bieten Versicherer wie die HDI oder Allianz spezielle Drohnenversicherungen an, die auch die Gefährdungshaftung umfassen. Dies ist entscheidend, da Drohnen auch bei ordnungsgemäßem Gebrauch Schäden verursachen können, beispielsweise durch technische Defekte oder unvorhersehbare Umwelteinflüsse.

Empfehlungen zur Auswahl der Deckungssumme

Die Auswahl der geeigneten Deckungssumme sollte sich nach den individuellen Bedürfnissen und dem Risikoprofil des Drohnenbetreibers richten. Für Freizeitanwender, die ihre Drohne hauptsächlich privat nutzen, reicht oft eine Deckungssumme zwischen einer und drei Millionen Euro aus. Gewerbliche Nutzer hingegen sollten eine höhere Deckungssumme in Betracht ziehen, um sicherzustellen, dass alle potenziellen Risiken und Schadensersatzansprüche abgedeckt sind.

Vor dem Abschluss einer Drohnenversicherung sollten sich Betreiber umfassend informieren und die Versicherungsbedingungen sorgfältig prüfen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die gewählte Deckungssumme und der Versicherungsschutz den individuellen Anforderungen entsprechen und potenzielle finanzielle Verluste im Schadensfall vermieden werden.