Eigenbaudrohnen in Österreich unterliegen denselben Regelungen wie alle anderen Drohnenarten, da sie unter die EU-Drohnenverordnung fallen, die seit Ende 2020 für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich ist. Diese Verordnung regelt, welche Anforderungen für den Betrieb von Drohnen, einschließlich Eigenbaudrohnen, erfüllt sein müssen.
Registrierungspflicht für Drohnen
In Österreich müssen alle Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, oder solche, die mit Kameras ausgestattet sind, die personenbezogene Daten erfassen können, registriert werden. Dies betrifft auch Eigenbaudrohnen, sofern sie die genannten Bedingungen erfüllen. Drohnen, die ausschließlich als Spielzeug deklariert sind oder unter 250 Gramm ohne Kamera wiegen, sind von dieser Registrierungspflicht ausgenommen. Die Registrierung erfolgt online, und die Drohnen müssen sichtbar mit einer Registrierungsnummer gekennzeichnet sein.
Drohnenführerschein und Versicherungen
Zusätzlich zur Registrierung ist für den Betrieb von Drohnen über 250 Gramm in Österreich ein Drohnenführerschein erforderlich. Dieser Führerschein ist auch für Drohnen unter 250 Gramm verpflichtend, wenn sie als High-Speed-Drohnen gelten oder mit einer Kamera ausgestattet sind. Eigenbaudrohnen müssen ebenfalls eine Haftpflichtversicherung abschließen, die speziell für Drohnen entwickelt wurde und den Betrieb in Österreich abdeckt. Diese Versicherung muss genaue Angaben zur Drohne selbst enthalten, wie Seriennummer, Modell und Abfluggewicht, und darf nicht lediglich den Drohnenbetreiber versichern.
Kategorisierung und Betriebsbewilligung
Die Drohnenverordnung unterscheidet zwischen den Kategorien „open“, „specific“ und „certified“. Die meisten Eigenbaudrohnen fallen in die Kategorie „open“, die für den allgemeinen privaten Gebrauch ohne spezielle Erlaubnis gedacht ist, solange alle Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Drohnen, die in die „specific“ oder „certified“ Kategorie fallen, benötigen eine spezielle behördliche Bewilligung, um betrieben zu werden. Für die meisten Hobby-Drohnenpiloten und Eigenbauer bleibt die „open“ Kategorie jedoch ausreichend, solange sie die festgelegten Sicherheitsmaßnahmen einhalten.
Sicherheitszonen und Einschränkungen
Es gibt bestimmte Gebiete, sogenannte „geographische UAS-Gebiete“, in denen der Drohnenbetrieb eingeschränkt oder vollständig verboten ist. Dazu gehören unter anderem Flughäfen, Krankenhäuser, Gefängnisse und Naturschutzgebiete. Die Einhaltung dieser Einschränkungen ist besonders wichtig, da Verstöße gegen die Drohnenverordnung in Österreich zu erheblichen Strafen führen können. Bußgelder für Verstöße können bis zu 22.000 Euro betragen, und in extremen Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe.
Fazit
Für den Betrieb von Eigenbaudrohnen in Österreich sind mehrere gesetzliche Vorschriften zu beachten, darunter die Registrierungspflicht, der Erwerb eines Drohnenführerscheins bei Bedarf, der Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Einhaltung der Regeln für Sicherheitszonen. Drohnenbetreiber sollten sich regelmäßig über die neuesten gesetzlichen Änderungen informieren, um sicherzustellen, dass sie immer konform sind und ihre Drohnen sicher und legal nutzen können.