Müssen FPV-Drohnen in Österreich versichert werden?
JA! Laut EU-Drohnenverordnung (VO (EU) 2019/947) gelten FPV-Racing-Copter als „unbemannte Luftfahrzeuge“ (UAS). Sie müssen registriert und versichert werden, wenn sie eine Kamera haben – unabhängig vom Gewicht – oder ein Startgewicht von 250 Gramm oder mehr besitzen. Auch Drohnen, die bei einem Aufprall über 80 Joule kinetische Energie freisetzen können, fallen darunter. Da FPV-Drohnen typischerweise Kameras für die Bildübertragung haben, ist eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung immer erforderlich.
Was ist, wenn meine FPV-Drohne unter 250 g wiegt?
Für Drohnen unter 250 Gramm mit Kamera gilt seit Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung die Versicherungspflicht, da sie aufgrund der Sensorik nicht als reines Spielzeug eingestuft werden.
Ein wichtiger Aspekt bei FPV-Racern ist zudem die Geschwindigkeit: Die hohen Fluggeschwindigkeiten führen oft dazu, dass selbst leichte Drohnen bei einem Aufprall mehr als 80 Joule kinetische Energie freisetzen. Damit entfällt die „Spielzeug-Ausnahme“ des österreichischen Luftfahrtgesetzes meistens ohnehin.
Hinweis zur Polizzierung: Am Markt gibt es unterschiedliche Modelle. Während einige Versicherer (gerätebezogen) die Seriennummer jedes einzelnen Copters in der Polizze verlangen, bieten andere (personenbezogen, wie DMO) eine Pauschaldeckung für den Piloten an. Letzteres ist für FPV-Piloten, die ihre Drohnen oft selbst bauen und häufig wechseln, oft praktikabler.
Welche Versicherungen sind für FPV-Drohnen in Österreich zulässig?
Die Versicherung muss zwingend den Anforderungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes (LFG) entsprechen:
- Echte Luftfahrthaftpflicht-Deckung (keine reine Privathaftpflicht)
- Inkludierte Gefährdungshaftung (Schadensdeckung auch ohne Verschulden)
- Mindestdeckungssumme von 750.000 Sonderziehungsrechten (entspricht aktuell ca. 1 Million Euro)
Achtung: Herkömmliche Privathaftpflichtversicherungen oder einfache Haushaltsversicherungen schließen die „Gefährdungshaftung“ für Luftfahrzeuge oft aus und reichen daher für den legalen Betrieb in Österreich meist nicht aus.
Was muss ich hinsichtlich des Sichtkontaktes bei FPV-Drohnen beachten?
FPV-Flüge (First Person View) finden meist in der „OPEN“-Kategorie statt. Die EU-Verordnung schreibt vor, dass der Flug in direkter Sichtverbindung (VLOS) stattfinden muss.
Da der Pilot durch die Videobrille schaut, ist zwingend ein Beobachter (Spotter) erforderlich. Dieser muss neben dem Piloten stehen, die Drohne ständig mit bloßem Auge sehen und den Piloten bei Gefahren warnen können. Ohne Spotter erlischt im Schadensfall oft der Versicherungsschutz, da gegen die Auflagen der „offenen Kategorie“ verstoßen wurde.
Empfehlung für eine preiswerte Drohnen Haftpflicht für FPV-Drohnen
Die Deutsche Modellsport Organisation (DMO) bietet Tarife, die speziell für Modellflieger und FPV-Piloten geeignet sind. Der Tarif für private Nutzung startet ab 39,96 €/Jahr (3 Mio. € Deckung).
Vorteile für FPV-Piloten:
- Erfüllt die Anforderungen (750.000 SZR Bestätigung).
- Keine Selbstbeteiligung.
- Unbegrenzte Anzahl an Drohnen: Ideal für Selbstbauer mit mehreren Coptern, da nicht jede Drohne einzeln angemeldet werden muss.
- FPV-Flug (mit Spotter) ist explizit mitversichert.
Details und Abschluss über den folgenden Link:
*Preisangabe Stand 10.12.2025. Wir erhalten für die Vermittlung eine Provision.