Drohnen ✈️ in Österreich: Flüge über Wohngrundstücke erlaubt?

Kurzantwort: Flüge über Wohngrundstücke mit Drohnen sind in Österreich nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Diese Bedingungen hängen hauptsächlich vom Gewicht der Drohne und der Art der Nutzung ab.

Rechtliche Grundlagen und Einschränkungen

In Österreich wird der Betrieb von Drohnen durch die nationale Umsetzung der EU-Drohnenverordnung geregelt. Zusätzlich gibt es spezifische nationale Bestimmungen. Generell gelten für Drohnenflüge über Wohngrundstücke folgende Regelungen:

  1. Gewicht und Drohnenkategorie:
    • Drohnen unter 250 Gramm (C0-Kategorie) dürfen ohne spezielle Genehmigung über unbeteiligten Personen und damit auch über Wohngrundstücken fliegen, solange keine personenbezogenen Daten erfasst werden. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass keine Fotos oder Videos gemacht werden, die zur Identifikation von Personen genutzt werden könnten.
    • Drohnen bis 900 Gramm (C1-Kategorie) können unter bestimmten Umständen ebenfalls nah an Personen geflogen werden, jedoch nur mit Einschränkungen, die die Sicherheit und Privatsphäre gewährleisten.
    • Drohnen über 900 Gramm (C2-Kategorie und höher) dürfen grundsätzlich nicht in der Nähe von Menschen oder über Wohngrundstücken geflogen werden, es sei denn, es liegt eine spezifische Genehmigung vor.
  2. Notwendige Genehmigungen und Bewilligungen:
    • Drohnenflüge, bei denen Aufnahmen gemacht werden, benötigen eine Betriebsbewilligung von Austro Control, der zuständigen Luftfahrtbehörde. Diese Bewilligung ist notwendig, wenn Fotos oder Videos aufgenommen werden sollen, unabhängig davon, ob es sich um private oder kommerzielle Nutzung handelt.
    • Für Drohnenflüge in dicht besiedelten Gebieten oder in der Nähe von Menschenansammlungen ist ebenfalls eine Genehmigung erforderlich. Ohne diese ist das Fliegen über Wohngrundstücken in den meisten Fällen verboten, insbesondere wenn die Drohne schwerer ist oder Bilder oder Videos aufnimmt.
  3. Datenschutz und Privatsphäre:
    • Bei der Nutzung von Drohnen müssen die Datenschutzgesetze eingehalten werden, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies bedeutet, dass keine personenbezogenen Daten ohne Zustimmung der betroffenen Personen erfasst oder verarbeitet werden dürfen, es sei denn, die Nutzung fällt unter eine Ausnahme, wie z. B. die Nutzung zu ausschließlich privaten Zwecken (Haushaltsausnahme). Diese Ausnahme greift jedoch nicht, wenn die Aufnahmen veröffentlicht werden.

Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen die Drohnenregulierung in Österreich können zu erheblichen Strafen führen. Bußgelder bis zu 22.000 Euro können verhängt werden, insbesondere wenn Flüge über Wohngrundstücken ohne die erforderliche Genehmigung durchgeführt werden oder wenn die Privatsphäre verletzt wird. Zudem kann es auch zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen, wenn Aufnahmen ohne die Einwilligung der betroffenen Personen gemacht werden.

Zusammenfassung

Flüge über Wohngrundstücke mit Drohnen sind in Österreich nur unter strengen Bedingungen erlaubt. Es ist wichtig, sich vor dem Flug über die genauen gesetzlichen Regelungen und notwendigen Genehmigungen zu informieren, um Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Einhaltung der Vorschriften ist entscheidend, um die Sicherheit und Privatsphäre aller Beteiligten zu gewährleisten.

Für detaillierte Informationen zu den Bestimmungen und zur Beantragung von Genehmigungen besuchen Sie bitte die Website der Austro Control.