Die Ground Risk Class (GRC) ist ein wesentlicher Bestandteil der Risikobewertung für Drohnenoperationen in Österreich, insbesondere im Rahmen des Specific Operations Risk Assessment (SORA). Die GRC bewertet das Risiko, das von Drohnenflügen für Menschen und Objekte am Boden ausgeht. Sie wird anhand verschiedener Faktoren bestimmt, wie zum Beispiel, ob der Flug über offenem Gelände oder über dicht besiedelten Gebieten stattfindet, sowie das maximale Abfluggewicht der Drohne.
Bedeutung und Anwendung der Ground Risk Class in Österreich
Die Ground Risk Class (GRC) ist ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Sicherheit im Drohnenbetrieb in Österreich. Die GRC hilft dabei, das Risiko von Bodenschäden durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu minimieren und festzulegen, welche Maßnahmen zur Risikominderung erforderlich sind. Diese Maßnahmen hängen von der Gefahr ab, die für Menschen am Boden besteht. Ein höherer GRC-Wert bedeutet, dass strengere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich sind, um das Risiko zu minimieren.
In Österreich wird die Nutzung von Drohnen durch die nationale Luftfahrtbehörde Austro Control reguliert. Diese Behörde stellt sicher, dass alle Drohnenoperationen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, die durch das geänderte Luftfahrtgesetz (LFG) geregelt sind. Die GRC ist ein Teil dieses Regulierungsprozesses, der die Notwendigkeit für entsprechende Sicherheitsvorkehrungen und die Einhaltung der Vorschriften sicherstellt.
Kategorien und Klassifizierungen von Drohnen
Drohnen in Österreich sind je nach Betriebsumfeld und Fähigkeit in verschiedene Klassen eingeteilt:
- Klasse 1 (VLOS – Visual Line of Sight): Drohnen, die innerhalb der Sichtlinie des Piloten betrieben werden müssen, ohne technische Hilfsmittel. Diese Drohnen sind auf eine maximale Flughöhe von 150 Metern über Grund beschränkt und benötigen ein Identifikationsschild. Diese Klasse wird hauptsächlich für einfache Operationen in geringer Höhe und in weniger gefährlichen Umgebungen verwendet.
- Klasse 2 (BVLOS – Beyond Visual Line of Sight): Drohnen, die außerhalb der Sichtlinie des Piloten betrieben werden. Diese Drohnen unterliegen strengeren Vorschriften, ähnlich denen für bemannte zivile Luftfahrzeuge, einschließlich der Notwendigkeit einer Typenzertifizierung und der Lizenzierung der Piloten. Diese Drohnen werden für komplexere Operationen verwendet, die eine größere Reichweite und erweiterte Fähigkeiten erfordern.
Maßnahmen zur Risikominderung basierend auf der GRC
Zur Risikominderung in der Drohnenoperation in Österreich müssen Drohnenbetreiber bestimmte Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, die von der GRC abhängen. Zu den möglichen Maßnahmen gehören:
- Einsatz von Technologie zur Risikominderung: Zum Beispiel Geofencing, um den Flugbereich der Drohne auf sichere Gebiete zu beschränken, und Return-to-Home-Funktionen, die die Drohne im Notfall sicher zurückkehren lassen.
- Verwendung von Schutzsystemen: Wie Fallschirmen, die die Auswirkungen eines Absturzes minimieren können.
- Sicherheitsprotokolle: Diese können auch den Ausschluss von Personen aus bestimmten Betriebsgebieten oder den Einsatz von Sicherheitspersonal umfassen, um potenzielle Risiken zu minimieren.
Vorschriften und Compliance
Die Austro Control ist die zuständige Behörde für die Ausstellung von Betriebsbewilligungen für Drohnen in Österreich. Diese Genehmigungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass Drohnen sicher und im Einklang mit den geltenden Vorschriften betrieben werden. Zusätzlich zu den allgemeinen Luftfahrtrechtlichen Anforderungen müssen Drohnenbetreiber auch andere rechtliche Bestimmungen einhalten, wie z. B. den Datenschutz und den Umweltschutz.
Insgesamt spielt die Ground Risk Class (GRC) eine zentrale Rolle im Sicherheitsmanagement von Drohnen in Österreich. Sie bestimmt die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und hilft dabei, den Betrieb von Drohnen sicher und gesetzeskonform zu gestalten.