Die Direkte Fernidentifizierung (Remote ID) ist eine wesentliche Vorschrift in der EU-Drohnen-Verordnung, die auch in Österreich gilt. Diese Regelung verlangt, dass bestimmte Drohnen während ihres Betriebs kontinuierlich Daten übermitteln, die ihre Identität, Position und Flugrichtung anzeigen. Das Ziel der Fernidentifizierung ist es, die Sicherheit im Luftraum zu erhöhen und sicherzustellen, dass Drohnen rechtlich und sicher betrieben werden.
Wer muss sich registrieren und eine Fernidentifizierung nutzen?
In Österreich müssen alle Drohnen mit einem Abfluggewicht von über 250 Gramm sowie Drohnen mit Kamera- oder Sensorausstattung, die persönliche Daten erfassen können, mit einem Remote-ID-System ausgestattet sein. Diese Regelung betrifft sowohl Privatpersonen als auch professionelle Betreiber. Auch Drohnen, die als „Spielzeug“ gelten oder unter 250 Gramm wiegen, sind von der Fernidentifizierungspflicht befreit, sofern sie keine sensiblen Daten erfassen können.
Die Registrierung als Drohnenbetreiber bei der Austro Control, der österreichischen Luftfahrtbehörde, ist obligatorisch. Dabei muss der Betreiber eine eindeutige Identifikationsnummer (e-ID) erhalten und diese sichtbar an der Drohne anbringen. Zusätzlich müssen diese Drohnen im Remote-ID-System der Drohne eingetragen werden, sodass die Drohne während des Flugs die erforderlichen Informationen übermittelt.
Technologische Anforderungen und Umsetzung
Die Einführung der Remote ID ist ab 2024 für alle Drohnen der Klassen C1 bis C4 verpflichtend. Diese Drohnen müssen über ein integriertes System zur Fernidentifizierung verfügen, das ständig die Betreiber-ID, die Drohnenposition, die Höhe und andere relevante Flugdaten sendet. Die Technologie ermöglicht es, diese Daten über Funkwellen zu übertragen, die in einem Umkreis von etwa 100 bis 500 Metern empfangen werden können.
In Fällen, in denen Drohnen nicht über eine eingebaute Fernidentifizierungsfunktion verfügen, müssen sie nachgerüstet werden. Dies kann entweder durch Firmware-Updates oder durch die Installation externer Remote-ID-Module erfolgen. Hersteller wie DJI haben bereits Modelle mit dieser Funktion auf den Markt gebracht, und weitere Entwicklungen sind im Gange, um die Konformität mit den Vorschriften zu gewährleisten.
Datenschutz und rechtliche Aspekte
Beim Betrieb von Drohnen müssen die Betreiber die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berücksichtigen, insbesondere wenn sie Bilder oder Videos aufnehmen, die personenbezogene Daten enthalten könnten. Aufnahmen, die nur für private Zwecke gemacht werden und nicht veröffentlicht werden, fallen unter die „Haushaltsausnahme“ und unterliegen daher weniger strengen Vorschriften. Sobald jedoch Aufnahmen in der Öffentlichkeit verbreitet oder zu kommerziellen Zwecken genutzt werden, gelten strengere Datenschutzanforderungen.
Verstöße gegen die DSGVO oder andere luftfahrtrechtliche Bestimmungen können zu hohen Geldstrafen führen. In Österreich sind die Behörden berechtigt, Geldbußen bis zu 22.000 Euro zu verhängen, wenn Drohnen ohne die erforderlichen Genehmigungen oder mit deaktivierten Fernidentifizierungssystemen betrieben werden.
Fazit
Die Direkte Fernidentifizierung ist ein wichtiger Bestandteil der Drohnenregulierung in Österreich und der EU insgesamt. Sie sorgt für mehr Sicherheit im Luftraum, schützt die Privatsphäre und hilft, den Einsatz von Drohnen transparenter und kontrollierbarer zu gestalten. Mit der Verpflichtung zur Registrierung und Kennzeichnung sowie zur Ausstattung mit Remote-ID-Systemen wird sichergestellt, dass Drohnen sowohl von Hobbypiloten als auch von professionellen Nutzern verantwortungsbewusst eingesetzt werden. Betreiber sollten sich über die gesetzlichen Anforderungen und technologischen Möglichkeiten informieren, um ihre Drohnen ordnungsgemäß und sicher zu betreiben.