Bietet die ARAG Österreich eine Drohnenversicherung an?
Status Quo: Die ARAG Österreich bietet keine Kasko-Versicherung (Schutz gegen Eigenschäden) für Drohnen an. Als spezialisierter Rechtsschutzversicherer liegt der Fokus ausschließlich auf dem Drohnen-Rechtsschutz.
Dieser Baustein ist essenziell, da die strenge EU-Regulierung (Registrierung, Führerschein, Abstandsregeln) schnell zu rechtlichen Konflikten führen kann – sei es mit der Behörde (Austro Control) oder bei Unfällen.
Was deckt der ARAG Drohnen-Rechtsschutz ab?
Der Rechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, grenzt sich aber klar von der Haftpflicht ab:
- Straf-Rechtsschutz: Wenn Dritte zu Schaden kommen (Personen- oder Sachschaden), folgt oft ein Strafverfahren (z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung). Hier verteidigt Sie die ARAG.
- Schadenersatz-Rechtsschutz (Aktiv): Wenn Ihre Drohne durch andere beschädigt wird (z. B. jemand schlägt sie herunter) und Sie Ihre Ansprüche durchsetzen wollen.
- Verwaltungs-Rechtsschutz: Hilfe bei Streitigkeiten mit der Austro Control, z. B. wenn Ihnen die Flugerlaubnis oder der Kompetenznachweis entzogen werden soll.
- Vertrags-Rechtsschutz: Streitigkeiten mit Ihrer eigenen Kasko- oder Haftpflichtversicherung (wenn diese z. B. die Zahlung verweigert).
Der Rechtsschutz wehrt keine Schadenersatzforderungen ab, die andere gegen Sie stellen („Sie haben mein Auto zerkratzt“). Diese Abwehr (passiver Rechtsschutz) ist Aufgabe Ihrer Haftpflichtversicherung.
Fazit: Sinnvolle Ergänzung, aber kein Ersatz
Der ARAG Drohnen-Rechtsschutz ist eine exzellente Ergänzung für Vielflieger und Profis, ersetzt aber keinesfalls die gesetzlich vorgeschriebene Luftfahrt-Haftpflichtversicherung (inkl. 750.000 SZR Deckung).
Unser Spartipp für Österreich:
Prüfen Sie vor Abschluss eines separaten Rechtsschutz-Vertrages die Tarife der DMO. Dort ist ein spezialisierter Drohnen-Rechtsschutz im privaten Haftpflicht-Paket oft bereits ohne Aufpreis inkludiert.